Wenn Sie die notwendigen Kriterien erfüllen, können Sie hier ein Unterstützungsgesuch stellen. Bei einem Erstantrag, sicher aber einmal jährlich ist das komplette Gesuch inklusive aller Unterlagen einzureichen.
Bitte beachten Sie: Die Leistungen richten sich an Personen, welche das AHV-Rentenalter noch nicht erreicht haben. Personen im AHV-Rentenalter wenden sich bitte an die kantonalen Pro Senectute Organisationen.
So gehen Sie vor, wenn Sie erstmals finanzielle Hilfe für Witwen, Witwer und Waisen (WIWA) beantragen: