Anordnungen für den Todesfall

Mit Ihren Anordnungen für den Todesfall regeln Sie vieles über Ihren Tod und das Sterben hinaus. Ob zu Bestattung, Trauermahl, Organspende oder Trauerfeier: Anordnungen gewährleisten Ihre Wünsche und entlasten Ihre Hinterbliebenen.
Mit Anordnungen für den Todesfall ist diese ältere Seniorin gut auf ihren Tod vorbereitet.

«In meinen Anordnungen für den Todesfall habe ich alles aufgeschrieben, was mir für mein Ableben wichtig ist. Meine Asche verstreut meine Familie im Wald hinter dem Haus. So kann ich Teil des Waldes werden, in dem ich mich so wohl gefühlt habe. Alles andere können sie selber gestalten.»

Was sind Anordnungen für den Todesfall?

Mit Anordnungen für den Todesfall halten Sie Ihre Wünsche rund um Ihren eigenen Tod und ihr Sterben fest. Der Inhalt ist dabei ganz Ihnen überlassen. Sie sind nicht verpflichtet, bestimmte Bereiche abzudecken.

Was beinhalten Anordnungen für den Todesfall?

Wenn Sie sich mit Ihrem eigenen Tod beschäftigen, gibt es viele Entscheidungen zu treffen. Sprechen Sie mit Angehörigen und Freunden über Ihre Gedanken und Wünsche zum Lebensende. Bei offenen Fragen helfen Ihnen die entsprechenden Fachpersonen gerne weiter:

  • Medizinisches Fachpersonal
  • Friedhofsverwaltungen
  • Bestattungsinstitute
  • Seelsorgende

Die untenstehenden Themen können Sie in Ihren Anordnungen für den Todesfall regeln. Sie sind aber nicht verpflichtet, alle Punkte in Ihren Anordnungen für den Todesfall zu berücksichtigen.

Aufbahrung

Möchten Sie in einer Kapelle aufgebahrt werden? Oder möglichst bald in die Leichenhalle? Wünschen Sie sich ein spezielles Ritual, zum Beispiel eine letzte Salbung?

Denken Sie daran: In Anordnungen für den Todesfall können Sie auch festhalten, was Sie nicht möchten.

Bestattung und Trauerfeier

In den Anordnungen für den Todesfall halten Sie Wünsche zur Bestattungsart und zum Bestattungsort fest. Machen Sie sich zu den untenstehenden Punkten Gedanken.

In der Schweiz sind grundsätzlich zwei Bestattungsarten möglich: Kremation oder Erdbestattung.

Ob Sie sich für eine Kremation oder eine Erdbestattung entscheiden können, ist auch vom Ort der Bestattung abhängig. Die Erdbestattung ist in der Schweiz nur auf offiziellen Friedhöfen erlaubt. Die Beisetzung nach einer Kremation können Sie freier gestalten.

In der Schweiz hat jeder Mensch Anrecht auf eine Friedhofsbestattung. Die Konfession spielt dabei keine Rolle.

Nach einer Kremation können Sie Ihre Asche auch verstreuen lassen. Den Ort können Sie dabei frei wählen.

Ihre letzte Ruhe können Sie auch unter einem Baum finden. In einem «FriedWald» wird Ihre Asche zwischen den Wurzeln eines persönlichen Baumes verteilt. Mehr Informationen zu dieser Möglichkeit finden Sie auf friedwald.ch.

Wünschen Sie sich eine kirchliche Trauerfeier? Möchten Sie, dass ihr Lieblingssong abgespielt wird? Halten Sie gestalterische und inhaltliche Vorstellungen fest. Damit entlasten Sie Ihre Angehörigen von schwierigen Entscheidungen.

Sprechen Sie mit Ihren Liebsten über Ihre Wünsche für die Trauerfeier. Hören Sie zu und nehmen Sie auf die Bedürfnisse der Hinterbliebenen Rücksicht. Die Trauerfeier ist wichtig, um gemeinsam zu trauern und Abschied zu nehmen.

In den Anordnungen für den Todesfall halten Sie zudem Ihre Vorstellungen rund um das Trauermahl fest.

Informationen, um Ihre Angehörigen zu entlasten

Führen Sie wichtige administrative Informationen in Ihren Anordnungen für den Todesfall auf. Damit ersparen Sie Ihren Angehörigen viel Mühe.

  • Aufbewahrungsorte von offiziellen Dokumenten, wie Ausweis, Testament, Familienbüchlein, usw.
  • Liste der Versicherungen, Bankkonten und Abonnemente
  • Passwörter für Computer und Online-Profile, zum Beispiel Facebook
  • Adressliste für Leidzirkular

Was muss ich sonst noch wissen?

Bei Anordnungen für den Todesfall gibt es keine besonderen Formvorschriften. Schriftliche Anordnungen mit Ihrer Unterschrift und Datum erleichtern es Ihren Angehörigen, Ihre Wünsche zu erfüllen. Achten Sie zudem darauf, dass Ihre Anordnungen realisier- und zumutbar sind. Nur so können Ihre Angehörigen Ihnen den Abschied bereiten, den Sie sich wünschen.

Damit Ihre Anordnungen für den Todesfall befolgt werden können, sollten Sie einige Punkte beachten.

Aufbewahrungsort

Bewahren Sie Ihre Anordnungen für den Todesfall an einem gut zugänglichen Ort auf. Denn nur was Ihre Angehörigen finden, können sie berücksichtigen.

Wichtig: Schreiben Sie Ihre Anordnungen für den Todesfall nicht in Ihr Testament. Dieses wird erst nach der Beerdigung geöffnet.

Kosten

Die Kosten für Bestattung und Trauerfeier sind extrem unterschiedlich. Sie hängen von den verschiedenen Dienstleistungen der Wohngemeinde, aber auch von den individuellen Wünschen ab. Achten Sie darauf, dass Ihre Wünsche realistisch und finanzierbar sind.

Im Normalfall wird der Nachlass herangezogen, um die Bestattungskosten zu decken. Sie können aber auch ein spezielles Konto eröffnen oder eine Vorsorgepolice abschliessen.

Mehr Informationen zu persönlichen Vorsorgedokumenten und Anordnungen für den Todesfall finden Sie im Docupass.

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Digitales Erbe 

Nach Ihrem Tod hinterlassen Sie auch ein digitales Erbe: E-Mail-Konten, Profile auf sozialen Netzwerken etc. sind für Ihre Angehörigen ohne Passwort nicht zugänglich.

Berücksichtigen Sie darum Ihr «digitales Leben» in Ihren Anordnungen für den Todesfall. Stellen Sie eine Liste mit Ihren Zugangsdaten zusammen und halten Sie fest, was mit Ihren Konten geschehen soll. Möchten Sie, dass einige Profile über Ihren Tod hinaus bestehen, zum Beispiel Ihre digitalen Fotoalben? Sie können einen digitalen Nachlassverwalter einsetzen, der Ihre Profile und Konten nach Ihrem Tod verwaltet.

Facebook: In Erinnerung an … 

Bei Facebook-Profilen können unmittelbare Familienangehörige beantragen, dass Ihr Konto in den Gedenkzustand versetzt wird. Ein solches Profil bleibt als Erinnerung an die Person bestehen. Es taucht nicht mehr öffentlich auf und kann nur durch den Nachlasskontakt verändert werden. Es kann sich also niemand auf Ihrem Profil anmelden.