So regeln Sie Ihre Organspende

Eine klare Mehrheit der Stimmberechtigten hat sich in der Volksabstimmung vom 15. Mai 2022 über das Transplantationsgesetz für die Widerspruchsregelung bei der Organspende ausgesprochen: Wer nach dem Tod weder Organe noch Gewebe spenden möchte, muss dies frühestens ab 2024 schriftlich festhalten. Doch wie können Sie die Organspende bereits heute verbindlich regeln? Wir verraten es Ihnen.

Eine lächelnde Seniorin mit schwarzer Jeansjacke.

«Ich möchte meinen Angehörigen schwierige Situationen und Entscheidungen ersparen. Deshalb habe ich meine Wünsche für eine Organspende in meiner Patientenverfügung festgehalten.»

Transplantationsgesetz und Widerspruchslösung

60,2 Prozent der Schweizer Stimmbevölkerung haben sich für die Widerspruchslösung bei der Organspende entschieden. Das bedeutet, Sie werden automatisch als Organspenderin oder Organspender eingestuft, ausser, Sie haben schriftlich das Gegenteil festgehalten. Das neue Transplantationsgesetz tritt frühestens 2024 in Kraft.

Bis dahin gilt weiterhin die Zustimmungslösung.

Organe oder Gewebe dürfen einer verstorbenen Person nur dann entnommen werden, wenn eine Einwilligung vorliegt. Das bedeutet, dass Sie noch zu Lebzeiten ausdrücklich einer Organentnahme zustimmen müssen. Falls keine Zustimmung vorliegt, werden Ihre nächsten Angehörigen gefragt, ob diese Ihren Willen kennen. Ist das nicht der Fall, müssen die nächsten Verwandten in Ihrem Sinne entscheiden.

Sollten keine Angehörigen vorhanden oder erreichbar sein, dürfen Ihnen keine Organe entnommen werden. So wird zwar letztlich sichergestellt, dass Sie nicht gegen Ihren Willen Organe spenden. Allerdings sind diese Abklärungen zeitaufwendig – während andere Patientinnen und Patienten auf ein Organ warten. Vor allem bedeutet das Vorgehen aber eine emotionale Belastung für die Angehörigen.

Regeln Sie die Organspende in Ihrer Patientenverfügung

Das Erwachsenenschutzrecht bietet bereits heute Möglichkeiten, die Organspende zu regeln: In der erweiterten Patientenverfügung können Sie festhalten, ob Sie eine Organentnahme nach dem Tod wünschen oder ablehnen.

Stimmen Sie zu, nehmen Sie in Kauf, dass bereits vor Ihrem Tod vorbereitende Massnahmen für eine Organentnahme eingeleitet werden können. So können Ihre Organe vor, während und nach dem Sterbeprozess mit Sauerstoff versorgt werden. Oder es können eine Blutverdünnung durchgeführt und Zugänge zu grossen Venen gelegt werden. Solche Massnahmen belasten Sie nur geringfügig.

Sie können einer Organspende aber auch nur in gewissen Situationen zustimmen: etwa nach einem Hirn- oder Herztod oder nur für bestimmte Organe.

Lassen Sie sich beraten

Pro Senectute steht Ihnen schweizweit mit 130 Beratungsstellen einfach erreichbar über die nationale Infoline 058 591 15 15 zur Seite.