Beim Tod Schweizer Staatsangehöriger, die im Ausland leben, tauchen oft komplexe Fragen auf – für die Angehörigen, aber auch für das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA). Welche sind das? Und was rät das EDA? Wir haben bei Michel Malizia «nachgehakt»: Er ist Hauptberater im Bereich Beziehungen zu den Auslandschweizern beim EDA.
Michel Malizia: Es gibt eigentlich keine Schwierigkeiten, wenn ein Familienmitglied vor Ort ist, wie der Ehemann, die Ehefrau oder ein anderes Familienmitglied. Die Schwierigkeiten beginnen, wenn niemand da ist, um sich um alle notwendigen Formalitäten zu kümmern. Probleme tauchen zum Beispiel in Bezug auf lokale Bestattungsrituale auf, denn einige Länder erlauben keine Einäscherung. Auch die Finanzierung der Trauerfeier ist ein Thema: Wer trägt diese Kosten? Denn die notwendigen Mittel fehlen den konsularischen Vertretungen. Die Festlegung des Bestattungsorts und Erbschaftsfragen stellen weitere Bereiche dar, in denen oft Schwierigkeiten auftauchen.
Falls kein Familienmitglied vor Ort ist, kann die konsularische Vertretung in einigen Fällen den Kontakt mit der Familie in der Schweiz herstellen. Laut dem Bundesgesetz und der Verordnung über Schweizerinnen und Schweizer im Ausland steht jedoch das Prinzip der Eigenverantwortung im Vordergrund. Das bedeutet, dass jede Person im Ausland ihre eigene Verantwortung wahrnimmt und versucht, Schwierigkeiten selbst zu bewältigen, auf die sie stossen könnte. Dies impliziert, dass die Hilfe der Schweizer Vertretung subsidiär ist und insbesondere der konsularische Schutz kein Recht darstellt.
Es liegt daher in der Verantwortung jeder Einzelperson, die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um schwierige Situationen zu vermeiden – und falls dies doch der Fall sein sollte, selbst nach Lösungen zu suchen. Zu den Aufgaben des EDA gehört in erster Linie die Unterstützung der Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die bei einer Auslandsvertretung registriert sind. Aber Vorsicht: Diese Unterstützung ist nicht absolut. Es besteht kein Recht auf Unterstützung. Zudem umfasst sie ausschliesslich Dienstleistungen, die zu den konsularischen Aufgaben gehören.
Viele Informationen und nützliche Ratschläge finden Sie in unserer Broschüre «Für einen sorgenlosen Ruhestand im Ausland» unserer Website.
Vor allem eine gute Vorbereitung. Im Ausland sind staatliche Hilfe sowie familiäre und soziale Kontakte möglicherweise nicht so präsent wie in der Schweiz. Es ist daher wichtig, die notwendigen Massnahmen zu ergreifen, um schwierige Situationen zu vermeiden, in denen die Hilfe anderer unverzichtbar wird – oder im Falle des Verlusts der Autonomie. Verfassen Sie ein persönliches Vorsorgedokument oder informieren Sie einen nahestehenden Angehörigen oder Ihren Hausarzt über Ihre Wünsche. Am besten erstellen Sie Ihre Anordnungen für den Todesfall, einen Vorsorgeauftrag und eine Patientenverfügung. Hierzu gibt es Vorlagen wie zum Beispiel im Docupass von Pro Senectute. Sie können dies in jedem Alter tun und Ihre Meinung jederzeit ändern. Geben Sie Ihrer Vertretung an, wem Sie Ihre Wünsche mitgeteilt haben oder wo Sie ein Dokument hinterlegt haben.
Jedes Jahr entscheidet sich eine grosse Anzahl Schweizer Staatsangehöriger im Ausland, in die Schweiz zurückzukehren – darunter auch solche, die sich bereits im Rentenalter befinden. Was gilt es bei einer Rückkehr in die Schweiz insbesondere im Rentenalter zu beachten? Welche Herausforderungen stellen sich bei einer Repatriierung? Was steht es um die verschiedenen Sozialversicherungen? Das Webinar bietet einen Überblick über die verschiedenen Aspekte und Herausforderungen, die sich dabei stellen.
15. Oktober 2024, 12:00 Uhr (Deutsch), 14:00 Uhr (Französisch), Dauer: 90 Minuten