Leitfragen zur Bestimmung einer Vertretungsperson

Zur Vertretung bei Verlust der Urteilsfähigkeit wird in der Regel eine Vertrauensperson bestimmt. Diese ist befugt, in medizinischen Angelegenheiten die Interessen gemäss Patientenverfügung zu wahren, indem sie vorgeschlagene Behandlungsmassnahmen ablehnt oder ihnen zustimmt. Es muss sich um eine natürliche Person (keine Institution) handeln, die das volle Vertrauen geniesst.

  • Soll es eine Person aus der Familie sein oder eine Drittperson?
  • Gibt es eine Person, die mein vollstes Vertrauen geniesst? Wäre sie als Vertretungsperson geeignet?
  • Was verbindet mich mit dieser Person?
  • Kennt sie meine Haltung zu Krankheit, Tod, Lebensqualität, Abhängigkeit, Sterben in Würde gut genug? (siehe auch «Leitfragen Werteerklärung»)
  • Habe ich mit dieser Person schon darüber gesprochen? Welche Punkte habe ich mit ihr genau besprochen?
  • Kennt sie meine Wünsche im Detail sowie meinen Willen betreffend alle wichtigen Fragen zu Krankheit und Sterben?
  • Traut sich die Person, meine Wünsche gegenüber Ärzten, Spitälern und anderen Akteuren zu vertreten?
  • Was spricht für die Wahl dieser Person, was dagegen?
  • Ziehe ich die Vertretungsperson im Prozess des Erstellens des Docupass bei?
  • Wie informiere ich meine Familie, meinen Hausarzt und mein soziales Umfeld über meine Vorsorgedokumente und gewünschte Vertretungsperson?