In Ihrer Patientenverfügung halten Sie fest, wie Sie zu bestimmten medizinischen Behandlungen stehen, falls Sie zum betreffenden Zeitpunkt nicht mehr über die nötige Urteilsfähigkeit verfügen. So können Sie im Voraus regeln, ob Sie gewissen medizinischen Behandlungen zustimmen oder ob Sie diese ablehnen.
Wer zahlt Ihre Rechnungen, wenn Sie selber es nicht mehr können? Wer kümmert sich um Ihr Haustier? In einem Vorsorgeauftrag können Sie festhalten, wer im Falle Ihrer Handlungsunfähigkeit für Sie entscheiden soll. Diese Person Ihres Vertrauens kümmert sich im Ernstfall um alle Fragen rund um Betreuung, Rechte und Vermögen.
Sie haben das Recht, für Ihr Lebensende und den Tod Anordnungen zu treffen. Diese werden in der Anordnung für den Todesfall festgehalten.
Wer kriegt mein Haus? Wer das Ferienhaus? Wer meine Schallplattensammlung? Was Sie während des Lebens hart erarbeitet und erhalten haben, möchten Sie nicht einfach planlos hinterlassen. Mit einem Testament bestimmen Sie über Ihre Hinterlassenschaft.
Im Ernstfall bleibt für Angehörige oder medizinisches Fachpersonal oft unklar, ob überhaupt Anordnungen hinterlegt sind; und wenn ja, wo. Der DOCUPASS-Vorsorgeausweis schafft Sicherheit und informiert gleichzeitig über die zuständige Kontaktperson.
«Als meine Mutter an Altersdemenz erkrankte, gab es in der Familie die unterschiedlichsten Ansichten zum sinnvollen Umgang mit ihrem Vermögen. Die klaren Anweisungen in ihrem Vorsorgeauftrag zum Vermögensverzehr waren eine grosse Erleichterung und haben uns bestimmt auch vor Streitereien bewahrt.»
Ein Vorsorgedossier auszufüllen, kann Sie aufwühlen. Es kann Mühe bereiten und Sie verunsichern. Unsere Mitarbeitenden der 130 Beratungsstellen stehen Ihnen beim Verfassen Ihrer Wünsche und beim Ausfüllen der Formulare sowie bei Fragen gerne zur Seite.
Die Dokumente sollten Sie an einem für Ihre Vertrauensperson zugänglichen Ort aufbewahren. Die Originale der persönlichen Bestimmungen sollten Sie nicht aus den Händen geben. Bewahren Sie sie in Ihren privaten Wohnräumen an einem Platz auf, wo man sie ohne weitere Informationen vermuten würde.
Im Ernstfall ist es wichtig, dass Medizinpersonal in Spitälern schnell und unkompliziert auf Ihre Patientenverfügung zugreifen kann. Mit einem Abonnement für die Online-Hinterlegung können Sie bestimmen, wer Einblick in Ihr Dossier hat. Das kann zum Beispiel ein Spital oder Ihr Hausarzt sein.
Die Schweizerische Stiftung SPO Patientenschutz und Pro Senectute ziehen in Sachen Vorsorgedossier an einem Strick. Die SPO vertreibt ab 2016 neu den DOCUPASS.
Die SPO bietet: