Ein Kompass in schwierigen Zeiten

Der Docupass von Pro Senectute ist ein umfassendes Dossier für die persönliche Vorsorge. Er enthält eine Patientenverfügung, einen Vorsorgeauftrag, ein Testament und eine Anordnung für den Todesfall.

Vor zehn Jahren trat das neue Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Seither haben die Menschen in der Schweiz mehr Möglichkeiten zu bestimmen, was im Fall einer Urteilsunfähigkeit geschehen soll. Mehr Selbstbestimmung bedeutet aber auch mehr Eigenverantwortung. Deshalb lanciert Pro Senectute den Docupass. Annina Spirig, Spezialistin für persönliche Vorsorge bei Pro Senectute: «Das Dossier enthält umfassende Informationen zu den Gesetzesgrundlagen, aber auch Vorlagen, die beim Erstellen wichtiger Dokumente rund um die persönliche Vorsorge helfen – etwa beim Testament oder der Anordnung für den Todesfall, bei der Patientenverfügung oder dem Vorsorgeauftrag.» Zudem kann man eine Beratung in Anspruch nehmen, und es werden Workshops und Infoveranstaltungen durchgeführt.

Sorgen Sie für den Ernstfall vor: der Docupass ist die anerkannte Gesamtlösung für die persönliche Vorsorge.

Zum Docupass

Das Testament

Das Testament hält fest, wer nach dem Tod was erbt, soweit die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Die Anordnung für den Todesfall hingegen beinhaltet individuelle Wünsche; etwa wie man bestattet werden möchte oder wie eine allfällige Abdankungsfeier ausgestaltet sein soll. Annina Spirig: «Für die Anordnung für den Todesfall gibt es keine gesetzliche Grundlage, hier handelt es sich um Wünsche der betreffenden Person. Damit der Inhalt für Dritte aber nachvollziehbar ist, sollte das Dokument datiert und unterschrieben werden.» Beim Testament ist es anders. Dieses muss, analog zum Vorsorgeauftrag, von Hand geschrieben, datiert und unterzeichnet sein oder notariell beurkundet werden.

Die Patientenverfügung

Mit der Patientenverfügung hält man fest, welche medizinischen Massnahmen eingeleitet werden sollen, wenn man sich dazu nicht mehr äussern kann, und wer bevollmächtigt ist, den Willen der betreffenden Person geltend zu machen und durchzusetzen. Annina Spirig: «Sie kann auch eine Werteerklärung beinhalten. Hier formuliert die betreffende Person in eigenen Worten, was Lebensqualität für sie bedeutet, oder wie sie übers Sterben denkt.» So könnte man zum Beispiel schreiben, dass der Sterbeprozess soweit als möglich schmerzfrei sein soll, auch wenn das bedeutet, nicht mehr ansprechbar zu sein. Oder dass der Prozess nicht unnötig in die Länge gezogen wird, die engsten Angehörigen und Freunde jedoch genügend Zeit zum Abschied haben sollen. Annina Spirig: «Unsere Erfahrung zeigt, dass der Werteerklärung grosses Gewicht beigemessen wird. Deshalb empfehlen wir, sich dafür genügend Zeit zu nehmen und auch mit Angehörigen darüber zu sprechen.» Weil die Patientenverfügung womöglich sehr rasch zur Hand sein muss, ist es ratsam, der bevollmächtigten Person und allenfalls auch dem Hausarzt oder der Hausärztin eine Kopie auszuhändigen.

Unsere Sozialarbeitenden beraten Sie zu Patientenverfügung, Vorsorgeauftrag, Testament, Anordnungen für den Todesfall und Palliative Care.

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Der Vorsorgeauftrag

Im Vorsorgeauftrag benennt man jene Personen, die sich im Fall der eigenen Urteilsunfähigkeit um die finanziellen, rechtlichen und persönlichen Belange kümmern. «Das ist ein Auftrag mit weitreichenden Konsequenzen; die beauftragte Person erhält zum Beispiel die Befugnis, Briefe und E-Mails zu lesen, Rechnungen zu bezahlen, Verträge zu kündigen oder abzuschliessen», sagt Annina Spirig. Die Aufgaben sind ähnlich wie jene eines Beistands, die gesetzlichen Rahmenbedingungen unterscheiden sich aber. So haftet eine vorsorgebeauftragte Person zum Beispiel bei einem allfälligen Schaden mit dem eigenen Vermögen. Darum ist es wichtig, sich genau zu überlegen, wem man diese Aufgabe übertragen möchte. «Man sollte unbedingt mit der betreffenden Person darüber sprechen, damit sie sich im Klaren darüber ist, was der Auftrag beinhaltet, und damit sie auch die Möglichkeit hat, Fragen zu stellen», betont Annina Spirig. Um formelle Gültigkeit zu erlangen, muss ein Vorsorgeauftrag entweder von Hand verfasst, datiert und unterschrieben oder notariell beurkundet werden.

Ängste überwinden

Das Erstellen von persönlichen Vorsorgeunterlagen bedingt, dass man sich mit Themen befasst, die vielen unangenehm sind. «Die Konfrontation mit der eigenen Endlichkeit ist nicht einfach, sie berührt unser Innerstes und kann Ängste hervorrufen», bestätigt Annina Spirig. Aber ergänzt: «Stellt man sich frühzeitig diesem Prozess und regelt diese Dinge, ist das für viele sehr befreiend. Man geht der Frage nach, was das Leben lebenswert macht und welche Werte einem wichtig sind.»

Wir sind für Sie da

Unsere 130 Beratungsstellen stehen Ihnen beim Ausfüllen und Erstellen der Vorsorgedokumente sowie bei Fragen zur Seite.